02 – Staudenmaier


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Create Date 5. November 2016
Last Updated 5. November 2016
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Seit einigen Jahrzehnten wird in Deutschland zur Ermittlung des Verkaufsmaßes von Industrierohholz die Gewichtsvermessung durchgeführt. Auf Grundlage eines Stichprobenverfahrens wird hierzu das Trockengewicht (atro-Gewicht) einer Liefereinheit bestimmt. Vor allem auf Seiten der Forstwirtschaft besteht das Interesse, aus diesem Gewichtsmaß mit Rinde ein möglichst präzises Volumenmaß ohne Rinde abzuleiten, wodurch Mengenrelationen und Preisvergleiche zwischen unterschiedlichen Sortimenten (z.B. Energie- und Industrieholz) und innerhalb des Industrieholzsortimentes zwischen unterschiedlichen Abrechnungsverfahren (Gewichtsmaß, Raummaß) ermöglicht werden. Daneben ist das Volumenmaß ohne Rinde erforderlich für die forstliche Naturalbuchführung.

Die Umrechung des atro-Gewichtsmaßes in ein Volumenmaß erfolgt in der Praxis auf der Basis eines Umrechnungsfaktors, der nach Einführung der atro- Gewichtsvermessung für die marktrelevanten Holzarten bestimmt wurde. In Deutschland ist seit 1983 für Fichten- und Tannenindustrieholz ein Umrechnungsfaktor von 2,20 bundesweit gültig.

Der vorliegenden Arbeit liegt die Hypothese zugrunde, dass dieser Umrechnungsfaktor – bedingt durch eine gerichtete Veränderungen der den Umrechnungsfaktor beeinflussenden Größen – nicht mehr zutreffend ist und daher einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Anpassung bedarf. Die Gründe für eine mögliche Anpassung des Faktors werden in der Veränderung der mittleren Dichte des Holzes vermutet. Veränderungen der waldbaulichen Behandlung, des Ernährungszustandes der Wälder sowie der Zusammensetzung des Industrieholzsortiments im letzten viertel Jahrhundert könnten zu einem Absinken der durchschnittlichen Holzdichte des zur Verarbeitung bereitgestellten Rohholzes beigetragen haben.

Der innerhalb dieser Untersuchung ermittelte Faktor für die Umrechung des atro-Gewichtes mit Rinde in das Festmaß ohne Rinde beträgt 2,14 (Fehler ±3%). Aufgrund des geringen Unterschiedes dieses Wertes zum aktuellen Umrechnungsfaktor von 2,20 lässt sich eine entsprechende Anpassung nicht ableiten.

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