Zahlreiche Vorhaben der Waldbewirtschaftung in Deutschland werden durch finanzielle Unterstützung der EU, des Bundes und der Bundesländer gefördert. In den letzten Jahren wurden – durch extreme Wetter- und Witterungsbedingungen veranlasst – die Förderbestimmungen vieler Bundesländer überarbeitet und neue Regelungen für die sehr häufig eingesetzten Wuchs - hüllen (inkl. Wuchsgitter) und Zäune geschaffen. Besonders bei Wuchshüllen kollidiert dabei der Wunsch nach Schutz vor Wildschäden und schnellem Aufwuchs mit der Vermeidung sehr wahrscheinlich risikobehafteter, weil meist plastik-basierter Werkstoffe. Daher werden in diesem Beitrag für die Länder der Bundesrepublik Deutschland die fachlichen Fördertatbestände für Waldschutz per „Wuchshülle“ sowie „Zaun“ und ihre Förderbedingungen synoptisch verglichen. Zudem werden ausgewählte Förderfälle einander gegenübergestellt sowie Vorschläge erarbeitet, wie diese Fördertatbestände im Konzept der Naturnahen Waldwirtschaft weiterentwickelt werden können. Der Einsatz von Wuchshüllen und Zaun wird in zehn bzw. elf der sechzehn Bundesländer gefördert. In einem einzigen Bundesland existiert weder eine Förderung für Wuchshüllen noch für Zaunbau. Förderungen sind zumeist nur in den Maßnahmengruppen „Waldumbau“, „Bewältigung von Kalamitäten“ und „Erstaufforstungen“ zulässig. Als Begründungen für diese Schutzmaßnahmen werden der Schutz vor Wild schäden sowie im Falle von Wuchshüllen die Vorteile gegenüber Frostgefährdung sowie Schutz vor starker Kon kurrenzvegetation aufgeführt. Bedingungen bei der Förderung werden meist über die Einschränkung der Baumartenwahl (z.B. Positivliste), über sachliche Begründungen (z.B. nicht in Eigenjagdbezirken) und technische Begrenzungen (z.B. Zauntypen) oder über Vorgaben zum Rückbau (z.B. Restmittelauszahlung nach Nachweis des Rückbaus) festgelegt. Deckelungen existieren durch die Definition maximaler Förderbeträge: z.B. Festbetragszuschuss pro eingesetzter Wuchs - hülle bzw. pro benötigtem Laufmeter Zaun, ein prozentualer Anteil als Bestandteil einer Pauschale je geförderter Pflanze, oder eine Anteilsfinanzierung der Gesamtkulturkosten. Die beispielhaften Förderfälle zeigen Förderungen zwischen 46,2 und 85,0% der gesamten Kulturkosten (je mit bzw. ohne Rückbau). Die synoptische Darstellung zeigt eine sehr heterogene Förderlandschaft in Deutschland: Mit einem vertieften Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern könnten Vor- und Nachteile von Nebenbestimmungen ausgelotet werden: beispielsweise über Bestimmungen nicht förderfähiger Materialien (z.B. Plastik-Wuchshüllen oder solchen aus nicht nachwachsenden Rohstoffen) oder einen Rückbauzwang (z.B. begleitend zu den gesetzlichen Normen) als Teil einer „Plastikreduktionsstrategie Wald“ oder über „Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen“.