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Create Date | 3. July 2016 |
Last Updated | 27. July 2016 |
Aufgrund des archivalischen Quellenmaterials wird aufgezeigt, dass die Entwicklung der nachhaltigen Forstwirtschaft in Württemberg nicht auf Hans Carl von Carlowitz zurückgeht, der 1713 erstmals eine „nachhaltende“ Waldnutzung anmahnte. Sie entstand vielmehr erst in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, nachdem das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum einen spürbaren Holzmangel mit entsprechenden Preissteigerungen verursacht hatte. Der Versuch, das Nachhaltigkeitsprinzip mit Hilfe eines „Forstwirtschafts- Etats“, d.h. einer Hiebssatzregelung durchzusetzen, verlief unbefriedigend, weil die politischen, administrativen und personellen Voraussetzungen für eine praxis - gerechte Umsetzung nicht gegeben waren. Vor allem der Einfluss des absolutistischen Fürstentums, der veraltete Verwaltungsapparat und die unzureichende Qualifikation des Forstpersonals ließen eine wirksame Gegensteuerung nicht zu. Erst auf der Grundlage einer staatspolitischen Neuordnung und einer fundamentalen Reform der Forstverwaltung im frühen 19. Jahrhundert war die Etablierung der nachhaltigen Waldwirtschaft möglich.